Photovoltaikanlagen werden in der Schweiz stark gefördert: Rund ein Drittel der Investitionskosten wird im Rahmen einer Einmalvergütung für PV-Anlagen subventioniert. Anlagen mit hohem Neigungswinkel oder ohne Eigenverbrauch werden zusätzlich gefördert. Um noch dieses Jahr von der Pronovo-Förderung profitieren zu können, müssen Gesuche bis zum 31. Oktober 2024 eingereicht werden.

Zusätzlich zur Einmalvergütung erhalten Sie vom Elektrizitätswerk für jede Kilowattstunde, welche Sie nicht selber nutzen eine Vergütung. Diese variiert jedoch stark von Region zu Region. Das Aargauische Elektrizitätswerk beispielsweise bezahlt 2024 13.5 Rp./kWh . Gewisse Elektrizitätswerke kaufen Ihnen noch zusätzlich den Herkunftsnachweis für den Solarstrom ab. Dies geschieht aber auf freiwilliger Basis.

Einmalvergütung durch E-Werke

Die Einmalvergütung ist seit dem 1. Januar 2018 das neue Hauptfördersystem für Photovoltaik-Anlagen. Für Privathaushalte ist die Einmalvergütung für Photovoltaik-Anlagen mit weniger als 100 kW Leistung relevant. Sie kann nach erfolgter Inbetriebnahme der Anlage beantragt werden, die Auszahlung erfolgt in Reihenfolge des Eingangsdatums der vollständigen Meldung der Inbetriebnahme. Es werden maximal 30 % der Investitionskosten durch den Bund übernommen.

Derzeit beläuft sich die Einmalvergütung für kleine Photovolatikanlagen (KLEIV) auf einen Leistungsbeitrag von 400 Franken pro Kilowatt Peak ab einer Anlagenleistung von 2 kWp (Stand: Februar 2024). Ab 30 Kilowatt Peak beträgt der Leistungsbeitrag noch 300 CHF/kWp. Integrierte Photovoltaik-Anlagen, beispielsweise in Form von Solarziegeln, werden bis zu einer Leistung von 30 kWp mit einem Leistungsbeitrag von CHF 440 pro Kilowatt Peak gefördert – ab 30 Kilowatt Peak dann mit 330 CHF/kWp.

Typ Grösse Förderung Berechnung (Grundbeitrag + Leistungsbeitrag)

Aufmontiert auf Dach oder freistehend

5 kWp CHF 2'200 

(CHF 200 + 5 × CHF 400 / kWp)

10 kWp CHF 4'000

(CHF 400 / kWp)

30 kWp CHF 12'000

(CHF 400 / kWp)


Integriert in Dach

5 kWp CHF 2'400

(CHF 200 + 5 × CHF 440 / kWp)

10 kWp CHF 4'400

(CHF 440 / kWp)

30 kWp CHF 13'200

(CHF 440 / kWp)

Einspeisevergütung durch E-Werke

Generell vergüten die Elektrizitätswerke die Einspeisung von Solarstrom in das Netz. Je nach Wohnort erhalten Sie eine Vergütung zwischen 5 und 22 Rappen pro kWh, in Einzelfällen sogar mehr. Der aktuelle Durchschnitt liegt bei 9 Rappen pro kWh.

Dasauische Elektrizitätswerk AEW vergütet den eingespeisten Strom 13.5 Rappen pro kWh. Die Elektrizitätswerke können ihre Einspeisetarife kurzfristig ändern.


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